Gemäss Gesetzgebung gehört Yoga nicht zur medizinischen Grundversorgung
Liebe Unterstützer/innen unserer Petition
Am 23. Februar hat eine kleine Delegation der Yoga Berufsverbände die Petition mit den gesammelten Unterschriften persönlich in Bern überreicht. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat uns am 4. März schriftlich geantwortet. Gestützt auf die Bundesgesetzgebung über die Gesundheitsberufe haben sie uns mitgeteilt, dass Yogalehrer/innen nicht zu den Berufen der medizinischen Grundversorgung gehören und uns auf den nächsten Öffnungsschritt am 22. März vertröstet.
Brief Bundesamt für Gesundheit BAG
Wir werden jetzt und in Zukunft weiterhin Aufklärungsarbeit leisten und uns darum bemühen, dass der Yoga im Gesundheitssystem der Schweiz seinen Stellenwert erhält und nicht nur als sportliche Freizeitaktivität gesehen wird. Hier findet ihr unser Antwortschreiben.
Antwortschreiben Schweizer Yogaverbände
Wir hoffen, dass wir bald wieder gemeinsam Yoga praktizieren dürfen.
Herzliche Grüsse
Euer SYV Vorstand



