Krankenkassen
Die Qualitätslabel geben keine Auskunft über eine allfällige Krankenkassenanerkennung als Yogalehrer:in oder Yogatherapeut:in. Diese richtet sich nach individuellen Ausbildungs- und Weiterbildungskriterien sowie nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkassen.
Krankenkassenempfehlung für Yogalehrer:innen durch den Schweizer Yogaverband
Yogalehrerinnen und Yogalehrer, die über nachgewiesene medizinische Grundkenntnisse im Yoga verfügen und sich gemäss den Verbandsrichtlinien regelmässig weiterbilden, können in die Krankenkassenliste des Schweizer Yogaverbandes aufgenommen werden. Sie sind im Yogalehrer-Verzeichnis auf unserer Website mit dem Symbol «K» gekennzeichnet.
«K-Mitglieder» verfügen über zusätzliche Qualifikationen im Gesundheitsbereich. Sie verbinden fundierte Yogapraxis mit medizinischem Grundlagenwissen und kontinuierlicher Weiterbildung. Zudem haben sie die Möglichkeit, sich vereinfacht und kostenlos bei QualiCert zertifizieren zu lassen. Die Zertifizierung erfolgt nach Aufnahme in den Verband mit einem separaten Antrag.
Voraussetzungen für die Krankenkassenempfehlung
Die Aufnahme in die Krankenkassenliste des Schweizer Yogaverbandes erfolgt entweder:
- nach Absolvierung des yogaspezifischen medizinischen Zusatzmoduls des Schweizer Yogaverbandes mit bestandener Prüfung
- oder im Rahmen einer von der Europäischen Yoga Union (EYU) anerkannten vierjährigen Yogalehrerausbildung
Weiterbildungsobligatorium für K-Mitglieder
Um die Krankenkassenanerkennung aufrechtzuerhalten, verpflichten sich K-Mitglieder zu regelmässiger Weiterbildung:
- mindestens acht Seminartage (64 Lektionen) innerhalb von zwei Jahren
- davon mindestens vier Tage im Weiterbildungsangebot des Schweizer Yogaverbandes an der Yoga University Villeret