Krankenkassenbeiträge für Yogakurse: Das ändert sich ab 2027

Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten von Yogakursen. Damit die Teilnehmenden einen Beitrag beantragen können, erhalten sie von ihrer Yogalehrerin oder ihrem Yogalehrer bisher eine Teilnahme- oder Abobestätigung.

Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich dieses Verfahren: Die bisherigen Bestätigungen werden durch einen einheitlichen Rückforderungsbeleg ersetzt. Dieser muss mit einer dafür geeigneten Software erstellt werden und enthält alle Angaben, welche die Krankenversicherer für die Bearbeitung benötigen.

Damit ein solcher Beleg eindeutig einer Yogalehrerin, einem Yogalehrer oder einer Yogaschule zugeordnet werden kann, braucht es neu zwei standardisierte Identifikationsnummern aus offiziellen Registern des Schweizer Gesundheitswesens: eine ZSR- und eine GLN-Nummer. Wer über QualiCert zertifiziert ist, muss sich darum nicht selbst kümmern. QualiCert übernimmt die Abwicklung rund um diese beiden Nummern und stellt sie zur Verfügung.

Gut zu wissen

Wer bereits mit einem Buchungstool arbeitet, kann die neuen Rückforderungsbelege möglicherweise direkt darüber erstellen. Eversports und SportsNow haben angekündigt, dass ihre Systeme ab 2027 für den Tarif 595 bereit sein werden. Nutzt du ein anderes Buchungssystem, erkundige dich am besten direkt bei deinem Anbieter, ob und wie die neuen Anforderungen umgesetzt werden.

QualiCert arbeitet mit der Softwarelösung fitflowPro zusammen. QualiCert-Kunden sollen damit die für den Rückforderungsbeleg notwendigen Funktionen einfach und zu günstigen Konditionen nutzen können. Grundsätzlich gibt es verschiedene Anbieter – für welche Software du dich entscheidest, bleibt dir überlassen.

Was bedeutet das für Mitglieder ohne QualiCert-Registrierung?

Wir verstehen gut, dass diese zusätzlichen Vorgaben mit Aufwand verbunden sind und zunächst vor allem nach mehr Bürokratie klingen. Wer möchte, dass sich die Zusatzversicherung weiterhin an den Kosten der eigenen Yogakurse beteiligt, muss sich jedoch an die neuen Vorgaben der Krankenversicherer anpassen. Dazu gehören künftig die offiziellen Rückforderungsbelege sowie die dafür erforderlichen Identifikationsnummern.

Auch für uns als Berufsverband ist dieses Gebiet komplex. Der Schweizer Yogaverband kann solche Nummern nicht selbst vergeben und auch die technischen Anforderungen an die Belege nicht eigenständig regeln. Mit QualiCert haben wir deshalb eine spezialisierte Partnerin an unserer Seite, die mit den Anforderungen der Krankenversicherer vertraut ist und die notwendige Abwicklung für unsere Mitglieder übernimmt.

Einige unserer Mitglieder haben nach wie vor die Krankenkassenempfehlung des SYV, sind jedoch nicht bei QualiCert registriert. Ab 2027 reicht die Krankenkassenempfehlung allein nicht mehr aus, um den Teilnehmenden einen gültigen Rückforderungsbeleg für die Zusatzversicherung auszustellen. Dafür werden zusätzlich die erforderlichen Identifikationsnummern und die neue standardisierte Form des Belegs benötigt.

Betroffene Mitglieder haben zwei Möglichkeiten: Sie können die erforderlichen Nummern selbst bei den zuständigen Stellen beantragen und sich um das neue Verfahren kümmern oder sich über den Schweizer Yogaverband bei QualiCert registrieren lassen. Wer den Antrag bis Ende Oktober einreicht, kann noch bis Ende Jahr aufgenommen werden. Die Registrierung gilt rückwirkend für das laufende Jahr. Mitglieder, welche den Kurs Medizinische Grundlagen für Yogalehrende absolviert haben und das Weiterbildungsobligatorium erfüllen, bringen dafür bereits alle Voraussetzungen mit. Die Registrierung über den Verband ist für diese Mitglieder kostenlos. Bei Inhaber unseres SYV-Diploms gilt der Nachweis der medizinischen Grundlagen als erfüllt.

Weitere Informationen und Antrag zur Registrierung

Wer den Kurs Medizinische Grundlagen noch nicht besucht hat, kann diesen im April 2027 absolvieren und sich anschliessend für die nächste Periode registrieren lassen.

Grundsätzlich ist es auch möglich, die erforderlichen Nummern selbst bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Die Vergabe dieser Nummern allein bedeutet jedoch noch nicht, dass das Angebot von den Krankenversicherern anerkannt wird. Die Nummern ermöglichen zunächst nur die Ausstellung der neuen standardisierten Belege. Ob eine Zusatzversicherung Beiträge an einen Yogakurs leistet, richtet sich weiterhin nach ihren jeweiligen Anerkennungskriterien.

Weiterführende Informationen

Viele nützliche Infos findest du direkt auf der Website von QualiCert AG. Du hast auch die Möglichkeit, dich für eine Info-Session anzumelden.

www.qualicert.ch/tarif-595