QualiCert für SYV-Mitglieder

Informationen zum Zertifizierungsverfahren

Mitglieder vom Schweizer Yogaverband mit Krankenkassenempfehlung (Ikone «K») haben jetzt die Möglichkeit, sich für das Label «QualiCert» zertifizieren zu lassen. QualiCert ist das erfahrenste Prüfinstitut der Schweiz, welches Personen und Angebote aus dem gesundheitsfördernden Bewegungs- und Trainingsbereich zertifiziert. Viele Krankenkassen vertrauen auf dieses Label.

Der Schweizer Yogaverband und die QualiCert AG haben eine Zusammenarbeitsvereinbarung getroffen. Der Yogaverband übernimmt die Abwicklung und Prüfung der Zertifizierungen. So profitieren unsere Mitglieder von einem vereinfachten Zertifizierungs-Verfahren und von erheblich günstigeren Gebühren. Wir sind der erste Berufsverband im Bereich Yoga, der seinen Mitgliedern diesen Service bietet und freuen uns, dass so eine längst überfällige Anerkennung unserer gut ausgebildeten und qualifizierten Mitglieder zustande kommt.

Für den Yogaverband bedeutet dies ein aufwändiger Zertifizierungsprozess, der mit Kosten und Administration verbunden ist. Wie üblich, ist auch das QualiCert-Label nicht umsonst. Die QualiCert AG verrechnet dem Yogaverband für alle zertifizierten Mitglieder die Gebühren. Für Mitglieder, die sich regelmässig beim Schweizer Yogaverband weiterbilden, werden die Gebühren für die Erst-Zertifizierung vom Yogaverband und der Yoga University als Zeichen der Wertschätzung übernommen. Den übrigen Mitgliedern werden sie weiterverrechnet. Für die zukünftigen Re-Zertifizierungen, welche alle zwei Jahre stattfinden, werden die Gebühren allen Mitgliedern verrechnet. Diese sind aber immer noch massiv günstiger als bei einer direkten Zertifizierung bei QualiCert.

Es besteht keine Pflicht, sich bei QualiCert zu registrieren. Mitglieder können wie bisher nur die «K-Mitgliedschaft» vom Schweizer Yogaverband behalten – diese Ikone bleibt vorläufig bestehen. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass sich die meisten Krankenkassen, welche Beiträge an Yogakurse bezahlen, nach dem QualiCert-Label richten. Unser stetes Bemühen um Anerkennung unserer Mitglieder und unsere Aufklärungsarbeiten bei den Krankenkassen blieben eher erfolglos. Deshalb empfinden wir diese Zusammenarbeit als eine sehr gute Lösung. 

Der Zertifizierungs-Prozess läuft unter einer eigenständigen Projektorganisation – das Sekretariat in Villeret ist dabei nicht eingebunden. Es gibt eine separate zentrale Anlaufstelle via E-Mail. 

Bitte beachten: Muster einer Kundenrechnung

Die Leistungen der Krankenkassen werden erbracht, wenn unsere Yogaschüler die entsprechende Versicherung haben und ihre Rechnung einschicken. Diese Rechnung muss bestimmten Vorgaben entsprechen. Deshalb verlangen wir bzw. die QualiCert AG von euch eine Musterrechung. Bei der Bearbeitung der eingehenden Anmeldungen haben wir festgestellt, dass viele Rechnungen nicht "konform" sind, weshalb wir hier nochmals die wichtigen Punkte erwähen: 

  • Anzahl Lektionen
  • Preis
  • Kurs-Art (gültige Bezeichnungen: Yoga, Hatha Yoga, Vinyasa Yoga, Power Yoga, Yin Yoga, Aerial Yoga, Schwangerschaftsyoga, Rückbildungsyoga, Seniorenyoga, Kinderyoga
  • Rechnungssteller muss mit dem registriertem Kursanbieter übereinstimmen, also den Namen, den ihr oben auf das Formular schreibt, euer Firmenname (das kann natürlich auch einfach der Vor- und Nachname sein)

Achtung Quartals-, Semester- und Jahresabos

Wir haben einige Musterrechnungen gesehen und "beanstandet", die z.B. auf ein Quartalsabo lauten. Auch bei diesen Rechnungen muss zwingend erwähnt sein, wie viele Lektionen (Anzahl) es sind. Wenn nur Quartals- oder Semester-Abo geschrieben steht, dann verstehen die Krankenkassen das als Mitgliedschaft mit unbegrenzter Teilnahme an allen Kursen und wollen einen Mitgliedschaftsvertrag sehen. Und dieser Vertrag müsste dann auch den Vorgaben entsprechen und wir benötigen ein Muster. https://www.swissyoga.ch/home/sy/files/Dokumente/Hilfsdokument_Mitgliedschaftsvertraege.pdf

Also ist es am einfachsten, wenn ihr auf den Rechnungen eurer zeitlichen Abos auch die Anzahl Lektionen drauf schreibt. 

Wichtig

Die Zertifizierungen gelten ja rückwirkend per 01.01.2023. Allenfalls müsst ihr dann bereits ausgestellte Rechnungen, die nicht konform sind, korrigieren. 

Fragen & Antworten

  • Welche Kurse/Yogastile können abgerechnet werden?

    Inzwischen gibt es unzählige Yogastile. Zusammen mti Qualicert haben wir uns auf folgende Kursbezeichnungen begrenzt: 

    Yoga, Hatha Yoga, Vinyasa Yoga, Power Yoga, Yin Yoga, Aerial Yoga
    Schwangerschaftsyoga, Rückbildungsyoga, Seniorenyoga, Kinderyoga

    Stelle sicher, dass auf der Rechnung nur diese Kursbezeichnungen stehen. 

  • Wie muss die Rechnung aussehen, damit sie akzeptiert wird?

    Für die Abrechnung benötigst du die sogenannte ZSR-Nummer, welche dir nach der Zertifizierung als Kursanbieter:in zugeteilt wird. Erwähne diese Nummer auf deinen Rechnungen. Ebenso muss die vereinbarte Leistung (z.B. 10 Lektionen Hatha Yoga, gültig 4 Monate) und der Preis ersichtlich sein.

    Hier findest du eine einfach Vorlage für eine Rechnung, die du im Word personalisieren kannst. 
    Mustervorlage Rechnung (Word-Dok)

  • Ich biete Mitgliedschaftsverträge an für unbeschränkte Teilnahme.

    Wenn du Mitgliedschaftsverträge im Angebot hast die vereinbaren, dass Teilnehmer unbeschränkt an den Kursen in deinem Studio teilnehmen können, dann benötigen wir ein Muster dieses Vertrages. Folgende Punkte müssen in diesem Vertrag geregelt sein:

    Vereinbarte Leistung des Kursanbieters
    Preis dieser Leistung
    Vertragsdauer
    Vertragsende
    Regelung bei eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit der Dienstleistung.
    Regelung bei Nichtanspruchnahme der Dienstleistung durch den Kunden. 

    Hier findest du kriterienkonforme Beispiele der obigen Punkte:
    Hilfsdokument Mitgliedschaftsverträge

  • Müssen meine Stellvertreter auch zertifiziert werden? (Aushilfen)

    Es müssen ja alle Kursleiter eines Kursanbieters zertifiziert werden. Manchmal haben wir aber Aushilfen, die nur sporadisch bei uns eine Yogastunde vertreten. Die erlaubte Stundenzahl von "Nicht-Qualifizierten-Kursleitern" richtet sich nach dem prozentualen Anteil der Kurse, die diese Person(en) unterrichtet/n, an der Gesamtzahl der angebotenen Kurse.

    Nicht-Qualifizierte Stellvertreter:innen dürfen demnach in der Summe maximal 15 % der Lektionen eines Kursanbieters unterrichten. Deren Qualifikation wird zwar nicht überprüft und zertifiziert, aber die QualiCert AG benötigt trotzdem die Angaben zur Person (Name/Adresse & Geburtsdatum)

    Falls es Aushilfen gibt, die mehr als die erlaubte Anzahl Lektionen unterrichten, müssen die Kurse dieser Person separat abgerechnet werden und es muss auf der Website und in jeglicher Kommunikation klar kommuniziert werden, dass diese Kurse nicht QualiCert-zertifiziert sind bzw. nicht von den Krankenkassen anerkannt werden.

  • Ich habe bereits eine ZSR-Nummer von EMfit. Was muss ich machen?

    Du erhältst eine neue ZSR-Nummer von QualiCert, welche bei Krankenkassen eine grössere Akzeptanz hat als das EMfit-Label. Aus reinser Sicht der Krankenkassenanderkennung könntest du dich bei EMfit abmelden (online kündbar oder nächste Rechnung nicht bezahlten). 

    Als EMfit-Mitglied erscheinst du im fitindex, einem umfassenden Online-Verzeichnis für Kursleitende, die im Bereich der Gesundheitsförderung Kurse anbieten und über das EMfit-Qualitätslabel verfügen. Kursleitende mit EMfit-Qualitätslabel haben unter anderem eine qualitativ hochwertige Ausbildung, einen guten Leumund und zahlreiche berufliche Handlungskompetenzen.Der fitindex ist gleichzeitig auch ein Nachschlagewerk der Gesundheitsförderung: Von vielen verschiedenen Methoden aus den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung sind detaillierte Beschreibungen publiziert.

  • Ich habe keine "K-Ikone". Kann ich mich auch zertifizieren lassen?

    Die "K-Ikone" vom Schweizer Yogaverband ist Voraussetzung für die Zertifizierung zum Vorzugspreis über unseren Verband. Es ist möglich, diese Ikone mit Weiterbildungen zu erwerben. Melde dich bei info@swissyoga.ch für weitere Informationen.
    K-Mitglieder müssen sich generell regelmässig weiterbilden, dies ist auch Voraussetzung für eine Zertifizierung bei QualiCert AG. 

  • Hinweis Erfordernis einer separaten Betriebshaftpflichtversicherung

    Es erreichen uns einige Fragen wegen der separaten Betriebshaftpflichtversicherung. Wie in der Broschüre beschrieben ist, benötigen wir bzw. die QualiCert AG nur von folgenden Kursanbietern den Nachweis einer separaten Betriebshaftpflichversicherung:

    - Firmeninhaber mit Handelsregistereintrag und/oder
    - weiteren Kurlseiter:innen, die für diese Firma arbeiten. 

    Wenn du also Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag bist und alle Kurse selbst leitest, dann brauchst du keine separate Betriebshaftplfichtversicherung, dann reicht die Berufshaftplichtversicherung über unseren Verband und wir benötigen keinen Nachweis. 

  • Ich unterrichte im Angestellten-Verhältnis.

    Kann ich mich auch zertifizieren lassen? 
    Ja, aber die Zertifizierung müsste über deinen Arbeitgeber erfolgen und dies ist nur möglich, wenn dieser auch als Kursanbieter bei QualiCert registriert ist. 

    Nur SYV-Mitglieder können sich über unseren Verband zertifizieren lassen

  • Thema "Weitere Kursleiter:innen"

    Bei mir arbeiten weitere Kursleiter, die nicht SYV-Mitglied sind. Kann ich sie trotzdem zertifizieren lassen?
    Ja, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Details siehe https://www.qualicert.ch/zertifizierung-kursleitende/yoga. Nenne die Namen auf dem Formular und wir nehmen mit dir Kontakt auf.
    Wenn du deine Yogschule als Kursanbieter zertifiziert, müssen auch alle deine Kursleiter:innen zertifiziert werden und somit müssen sie auch die Anforderungen erfüllen.

    Bei mir arbeiten weitere Kursleiter, die jedoch nicht von mir angestellt sind im Sinne der AHV (z.B. Stellvertreter oder Selbständigerwerbende)? Kann ich sie auch 
    zertifizieren lassen?

    Ja, sofern sie ihre Kurse nicht selbst abrechnen und du die Verantwortung für die Kursdurchführung trägst. In diesem Fall brauchst du eine UID oder einen HR-Eintrag. Erfasse alle Kursleiter auf dem Formular. Wenn diese nicht SYV-Mitglied 
    sind, siehe Frage oben.

    Wenn ich mich als Kursanbieter zertifiziere, muss ich dann alle Kursleiter, die bei mir tätig sind, zertifizieren lassen? 
    Ja, alle Kursleiter müssen zertifiziert sein und sich gemäss Vorgaben weiterbilden. 

    Meine Angestellten sind auch SYV-Mitglieder und haben in der vorgegebenen Periode ein Seminar in Villeret besucht. Muss ich trotzdem die Zusatzkosten für weitere Kursleiter:innen bezahlen?
    Für die Erst-Zertifizierung nein. Bei den Re-Zertifizierungen ja.

    Kann ich meine Untermieter auch zertifizieren lassen?
    Nein, wenn diese ihre Kurse selbst organisieren und abrechnen. Sie sind selbst auch rechtliche Trägerschaften der Kurse (also Kursanbieter) und müssen das Zertifizierungsverfahren in eigenem Namen abwickeln.

  • Ich führe meine Yogschule zusammen mit einem oder mehreren Partnern.

    Müssen wir uns alle als Kursanbieter und Kursleiter zertifizieren lassen?
    Nein. Es erfolgt nur eine Zertifizierung eures Yogastudios als Kursanbieter. Auf dem Formular bestimmt ihr eine Kontaktperson. Alle Partner werden als Kursleiter zertifiziert. Wichtig, alle Rechnungen müssen auf den Namen des Kursanbieters lauten (also Studioname).

  • Ich bin bereits bei QualiCert als Kursanbieter registriert.

    Muss ich trotzdem alle Unterlagen an den Yogaverband schicken?
    Ja, wenn du zukünftig von den reduzierten Gebühren profitieren willst.

    Fallen nochmals Gebühren an? 
    Nein, für die laufende Periode fallen nicht nochmals Gebühren an.

    Oder erstattet mir der Yogaverband die Gebühren, weil ich ein Seminar besucht habe?
    Nein, der SYV erstattet keine Gebühren.