QualiCert für SYV-Mitglieder

Erst-Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen

Im August 2023 wurden alle Mitglieder mit Krankenkassenempfehlung (Ikone "K") angeschrieben und über das Zertifzierungsverfahren von QualiCert informiert. Es haben sich rund 230 Mitglieder zertifizieren lassen. 

Neue Anträge

Ein nächster Verarbeitungslauf von Anträgen erfolgt ca. per Ende April 2024. Bis zu dieser Frist können neue Mitglieder und Mitglieder, welche sich im ersten Lauf noch nicht zertifiziert haben, ihren Antrag einreichen. Der Yogaverband hat dafür ein eigenes E-Mail-Postfach qualicert@swissyoga.ch .

Häufig gestellte Fragen

Generelle Anlaufstelle für Fragen rund um QualiCert

Die Aufgabe des Schweizer Yogaverbandes ist die Prüfung der Anträge im Erst- und Re-Zertifizierungsverfahren und Übermittlung an die QualiCert. Alle Fragen rund um die Leistungen, Anforderungen, administrativen Belange etc. werden direkt durch die QualiCert AG beantwortet. Die Fachkompetenz bleibt bei der QualiCert AG.

Kontaktstelle für allgemeine Fragen

info@qualicert.ch 

https://www.qualicert.ch/kontakt

Fragen & Antworten

  • Ich habe bereits eine ZSR-Nummer von EMfit. Braucht es beide Qualitätslabels?

    Wenn du den Antrag für QualiCert stellst und aufgrund deiner EMfit-Registrierung bereits eine ZSR-Nummer hast, bleibt diese gleich und beinhaltet dann auch die QualiCert-Anerkennung. 

    Aus reiner Sicht der Krankenkassenanerkennung deckt QualiCert mehr Versicherer ab als EMfit (Änderungen der Krankenkassenleistungen sind jedoch jederzeit möglich). Kursleitende können sich aber auch mit dem EMfit-Qualitätslabel als kompetente Anbieter im rasch wachsenden Markt der Gesundheitsförderung positionieren. Kursteilnehmern hilft das EMfit-Qualitätslabel, passende Anbieter zu finden, die über eine Vielzahl von beruflichen Kompetenzen verfügen. Als EMfit-Mitglied erscheinst du als Kursleiter:in im fitindex, einem umfassenden Online-Verzeichnis für Kursleitende, die im Bereich der Gesundheitsförderung Kurse anbieten und über das EMfit-Qualitätslabel verfügen. Kursleitende mit EMfit-Qualitätslabel haben unter anderem eine qualitativ hochwertige Ausbildung, einen guten Leumund und zahlreiche berufliche Handlungskompetenzen. Der fitindex ist gleichzeitig auch ein Nachschlagewerk der Gesundheitsförderung: Von vielen verschiedenen Methoden aus den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung sind detaillierte Beschreibungen publiziert.

    Die Frage, ob man beide Qualitätslabel braucht oder möchte, ist also individuell. 

    Akzeptanz Krankenkasse (Stand Januar 2024, Angaben ohne Gewähr)

     

    EMFit

    Aktuell arbeiten die Helsana-Gruppe und die Sodalis Gesundheitsgruppe mit EMfit zusammen. Zur Helsana-Gruppe gehört nebst Helsana der Versicherer KluG. Des weiteren gibt es noch andere Versicherer, wie die Groupe Mutuel, die sich auf das EMfit-Label abstützen. Allerdings vergüten nicht alle Versicherer die gleichen Methoden. Die von der Helsana und von Sodalis anerkannten Methoden sind auf der Webiste in den Dokumenten «Methoden Helsana» und «Methoden Sodalis». Eine Aufstellung der Versicherer, die mit EMfit zusammenarbeiten, befindet sich auf der Webseite im Menüpunkt «Registrierung». 

    QualiCert

    Liste Gesundheitsförderungsbeiträge 2024 an Kursgebühren

     

  • Welche Kurse/Yogastile können abgerechnet werden?

    Inzwischen gibt es unzählige Yogastile. Zusammen mti Qualicert haben wir uns auf folgende Kursbezeichnungen begrenzt: 

    Yoga, Hatha Yoga, Vinyasa Yoga, Power Yoga, Yin Yoga
    Seniorenyoga, Kinderyoga

    Stelle sicher, dass auf der Rechnung nur diese Kursbezeichnungen stehen. 

    Falls du Schwangerschafts- und Rückbildungsyoga anbietest, braucht es eine separate Zertifizierung für diesen Bereich (Option ankreuzen auf dem Formular). 

  • Wie muss die Rechnung aussehen, damit sie akzeptiert wird?

    Für die Abrechnung benötigst du die sogenannte ZSR-Nummer, welche dir nach der Zertifizierung als Kursanbieter:in zugeteilt wird. Am besten erwähnst du diese Nummer auf deinen Rechnungen. Auf jeden Fall muss die vereinbarte Leistung (z.B. 10 Lektionen Hatha Yoga) und der Preis ersichtlich sein. Deine Yogaschüler können die Rechnung dann zusammen mit der separaten Teilnahmebestätigung einschicken. Dieses Formular erhältst du zusammen mit deinen Zertifizierungs-Unterlagen von der QualiCert AG. 

    Hier findest du eine einfach Vorlage für eine Rechnung, die du im Word personalisieren kannst. 
    Mustervorlage Rechnung (Word-Dok)

  • Ich biete Mitgliedschaftsverträge an für unbeschränkte Teilnahme.

    Wenn du Mitgliedschaftsverträge im Angebot hast, die vereinbaren, dass Teilnehmer unbeschränkt an den Kursen in deinem Studio teilnehmen können (z.B. Jahresabo mit unbeschränkter Teilnahme an allen Kursen), dann benötigen wir ein Muster dieses Vertrages. Folgende Punkte müssen in diesem Vertrag geregelt sein:

    Vereinbarte Leistung des Kursanbieters
    Preis dieser Leistung
    Vertragsdauer
    Vertragsende
    Kündigung/Erneuerung
    Regelung bei eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit der Dienstleistung.
    Regelung bei Nichtanspruchnahme der Dienstleistung durch den Kunden. 

    Hier findest du kriterienkonforme Beispiele der obigen Punkte:
    Hilfsdokument Mitgliedschaftsverträge

  • Müssen meine Stellvertreter auch zertifiziert werden? (Aushilfen)

    Grundsätzlich müssen alle Kursleiter eines Kursanbieters zertifiziert werden. Manchmal haben wir aber Aushilfen, die nur sporadisch bei uns eine Yogastunde vertreten. Die erlaubte Stundenzahl von "Nicht-Qualifizierten-Kursleitern" richtet sich nach dem prozentualen Anteil der Kurse, die diese Person(en) unterrichtet/n, an der Gesamtzahl der angebotenen Kurse.

    Nicht-Qualifizierte Stellvertreter:innen dürfen demnach in der Summe maximal 15 % der Lektionen eines Kursanbieters unterrichten. Deren Qualifikation wird zwar nicht überprüft und zertifiziert, aber die QualiCert AG benötigt trotzdem die Angaben zur Person (Name/Adresse & Geburtsdatum)

    Falls es Aushilfen gibt, die mehr als die erlaubte Anzahl Lektionen unterrichten, müssen die Kurse dieser Person separat abgerechnet werden und es muss auf der Website und in jeglicher Kommunikation klar kommuniziert werden, dass diese Kurse nicht QualiCert-zertifiziert sind bzw. nicht von den Krankenkassen anerkannt werden.

  • Ich habe keine "K-Ikone". Kann ich mich auch zertifizieren lassen?

    Die "K-Ikone" vom Schweizer Yogaverband ist Voraussetzung für die Zertifizierung zum Vorzugspreis über unseren Verband. Es ist möglich, diese Ikone mit Weiterbildungen zu erwerben. Melde dich bei info@swissyoga.ch für weitere Informationen.
    K-Mitglieder müssen sich generell regelmässig weiterbilden, dies ist auch Voraussetzung für eine Zertifizierung bei QualiCert AG. 

  • Ich habe das 60. Altersjahr erreicht.

    Bin ich auch für QualiCert von der Weiterbildung befreit? 
    Ja,

    Muss ich die zukünftigen Gebühren für die Re-Zertifizierung bezahlen? 
    Ja. Ausser du besuchst weiterhin alle zwei Jahre ein 4-tägiges Seminar in Villeret. 

  • Ich unterrichte im Angestellten-Verhältnis.

    Kann ich mich auch zertifizieren lassen? 
    Ja, aber die Zertifizierung müsste über deinen Arbeitgeber erfolgen und dies ist nur möglich, wenn dieser auch als Kursanbieter bei QualiCert registriert ist. 

    Nur SYV-Mitglieder können sich über unseren Verband zertifizieren lassen

  • Thema "Weitere Kursleiter:innen"

    Bei mir arbeiten weitere Kursleiter, die nicht SYV-Mitglied sind. Kann ich sie trotzdem zertifizieren lassen?
    Ja, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Details siehe https://www.qualicert.ch/zertifizierung-kursleitende/yoga. Nenne die Namen auf dem Formular und wir nehmen mit dir Kontakt auf.
    Wenn du deine Yogschule als Kursanbieter zertifizierst, müssen auch alle deine Kursleiter:innen zertifiziert werden und somit müssen sie auch die Anforderungen erfüllen.

    Bei mir arbeiten weitere Kursleiter, die jedoch nicht von mir angestellt sind im Sinne der AHV (z.B. Stellvertreter oder Selbständigerwerbende). Kann ich sie auch zertifizieren lassen?
    Ja, sofern sie ihre Kurse nicht selbst abrechnen und du die Verantwortung für die Kursdurchführung trägst. In diesem Fall brauchst du eine UID oder einen HR-Eintrag. Erfasse alle Kursleiter auf dem Formular. Wenn diese nicht SYV-Mitglied 
    sind, siehe Frage oben.

    Wenn ich mich als Kursanbieter zertifiziere, muss ich dann alle Kursleiter, die bei mir tätig sind, zertifizieren lassen? 
    Ja, alle Kursleiter müssen zertifiziert sein und sich gemäss Vorgaben weiterbilden. 

    Kann ich meine Untermieter auch zertifizieren lassen?
    Nein, wenn diese ihre Kurse selbst organisieren und abrechnen. Sie sind selbst auch rechtliche Trägerschaften der Kurse (also Kursanbieter) und müssen das Zertifizierungsverfahren in eigenem Namen abwickeln.

  • Ich führe meine Yogschule zusammen mit einem oder mehreren Partnern.

    Müssen wir uns alle als Kursanbieter und Kursleiter zertifizieren lassen?
    Nein. Es erfolgt nur eine Zertifizierung eures Yogastudios als Kursanbieter. Auf dem Formular bestimmt ihr eine Kontaktperson. Alle Partner werden als Kursleiter zertifiziert. Wichtig, alle Rechnungen müssen auf den Namen des Kursanbieters lauten (also Studioname).

  • Ich bin bereits bei QualiCert als Kursanbieter registriert.

    Muss ich trotzdem alle Unterlagen an den Yogaverband schicken?
    Ja, wenn du zukünftig von den Vorzugskonditionen des Verbandes profitieren willst. 

    Fallen nochmals Gebühren an? 
    Nein, für die laufende Periode fallen nicht nochmals Gebühren an.

    Oder erstattet mir der Yogaverband die Gebühren, weil ich ein Seminar besucht habe?
    Nein, der SYV erstattet keine Gebühren.